Mobile Blitzer in Gengenbach aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 18.03.2026
Wer an diesem Mittwoch in Gengenbach nicht auf sein Tempo achtet, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 18.03.2026 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Gengenbach.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Gengenbach den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 2 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Gengenbach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Blitzer am 18.03.2026 in Gengenbach, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
Seit 18.03.2026 um 14:01 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B33 (PLZ 77723 in Strohbach). Hier gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 18.03.2026 um 14:00 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle am 📍 Standort B33 (PLZ 77723 in Strohbach) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 100 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 18.03.2026, 14:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempovergehen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.03.2026, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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