Blitzer in Kierspe aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 10.12.2025 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Achtung, Radarfalle! Am 10.12.2025 kann es für Verkehrsteilnehmer in Kierspe kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Kierspe an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot ausgesprochen zu bekommen, wenn man den Fuß auf dem Gas hat. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Märkischer Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kierspe gerechnet werden.
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Alle Blitzer am 10.12.2025 in Kierspe, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
Achtung 📍 auf der Volmestraße (Postleitzahl 58566 in Kierspe-Bahnhof, Schmachtekorste): Wie am 10.12.2025 um 09:14 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Desweiteren ist ein Blitzer 📍 auf der Volmestraße, PLZ 58553 in Kierspe-Bahnhof, Schmachtekorste aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 10.12.2025 um 09:08 Uhr bekannt.
(Stand von: 10.12.2025, 10:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.12.2025, 10:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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