Mobile Blitzer in Osterwieck aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 27.02.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

In Osterwieck stehen am Freitag mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 27.02.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Osterwieck.

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Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Osterwieck an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 27.02.2026 die mobilen Radarfallen in Osterwieck, Kreis Harz, Sachsen-Anhalt

Seit 27.02.2026 um 11:13 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Ziegeleiweg (PLZ 38835 in Osterwieck). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Dazu wird geblitzt am 📍 Standort Vor dem Neukirchentor, PLZ 38835 in Osterwieck. Gemeldet wurde der Blitzer am 27.02.2026 um 11:40 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 27.02.2026, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.02.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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