Blitzer in Albstadt aktuell am Donnerstag: Wo am 12.03.2026 Radarkontrollen stattfinden
Geschwindigkeitskontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Geblitzt am heutigen Donnerstag, 12.03.2026 auch in Albstadt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Messstellen der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Albstadt an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.03.2026, 14:20 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 12.03.2026 die Radarfallen in Albstadt, Zollernalbkreis, Baden-Württemberg
Vorsicht im 📍 Bereich Bitzer Steige (Postleitzahl 72458 in Ebingen): Wie am 12.03.2026 um 13:15 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Seit 12.03.2026 um 09:11 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle 📍 auf der Balinger Straße (PLZ 72459 in Laufen an der Eyach) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 12.03.2026, 14:20 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.03.2026, 14:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Schlaganfall: Auf diese frühen Symptome sollten Sie immer achten
- Was tun, wenn die Scheibe im Auto beschlägt?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.