Mobile Blitzer in Geisenfeld aktuell am Montag: Hier wird heute, am 27.04.2026 geblitzt
Auf den Straßen von Geisenfeld müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Montag, 27.04.2026) besonders auf der Hut sein, dass sie nicht zu viel auf dem Tacho haben. Wo es momentan blitzt und Aktuelles zum Bußgeldkatalog, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können derzeitigen Infos zufolge in Geisenfeld im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Geisenfeld, Kreis Pfaffenhofen an der Ilm: Radarfallen am 27.04.2026 in der Region in Bayern
Vorsicht 📍 auf der Augsburger Straße (Postleitzahl 85290 in Holzleiten, Geisenfeldwinden): Wie am 27.04.2026 um 16:10 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 27.04.2026, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.04.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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