Blitzer in Seligenstadt aktuell am Sonntag: Hier wird heute, am 01.03.2026 geblitzt
Im Straßenverkehr von Seligenstadt müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Sonntag (01.03.2026) ganz besonders darauf achten, dass sie nicht in eine Geschwindigkeitskontrolle fahren. An welchen Positionen aktuell geblitzt wird und welche Verstöße geahnded werden, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Geblitzt wird in Seligenstadt den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Offenbach sind daher ohne Gewähr.
Seligenstadt, Kreis Offenbach: Aktuelle Blitzer-Standorte am 01.03.2026 in der Region in Hessen
Geblitzt wird am 📍 Standort Giselastraße, PLZ 63500. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.03.2026 um 17:13 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 01.03.2026, 18:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.03.2026, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Anti-Aging zum Essen: Welche Lebensmittel wirken gegen Falten und Co?
- Wasserschaden und der Vermieter reagiert nicht? Das können Sie tun
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.