Blitzer in Altenburg aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 21.04.2026 Raser ins Visier

Im Straßenverkehr von Altenburg müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Dienstag (21.04.2026) ganz besonders darauf achten, dass sie die vorgegebene Geschwindigkeit einhalten. Wo derzeit Blitzer aufgebaut sind und was es sonst über mobile Blitzer zu wissen gibt, erfahren Sie hier auf news.de.

Erstellt von - Uhr

Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

In Altenburg wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 21.04.2026, 11:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Altenburg, Kreis Altenburger Land: Radarkontrollen am 21.04.2026 in der Region in Thüringen

Seit 21.04.2026 um 10:07 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Brockhausstraße (PLZ 04600 in Altenburg, Rasephas). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 21.04.2026, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.04.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.