Mobile Blitzer in Luckenwalde aktuell am Dienstag: Wo am 18.08.2026 Radarkontrollen stattfinden
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 18.08.2026 zu schnell auf Luckenwaldes Straßen unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Hier in diesem Artikel finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Luckenwalde an diesem Dienstag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Luckenwalde an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot ausgesprochen zu bekommen, wenn man den Fuß auf dem Gas hat. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Luckenwalde kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarfallen am 18.08.2026 in Luckenwalde, Kreis Teltow-Fläming, Brandenburg
Seit 18.08.2026 um 20:28 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Jänickendorfer Straße (PLZ 14943 in Luckenwalde). Hier gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 18.08.2026, 20:45 Uhr)
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.08.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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