Mobile Blitzer in Hemsbach aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 03.04.2026 geblitzt?

Im Straßenverkehr von Hemsbach müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Freitag, 03.04.2026) ganz besonders darauf achten, dass sie die vorgegebene Geschwindigkeit einhalten. Wo aktuell ein Blitz vom Straßenrand droht und was bei einer Überschreitung passiert, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Meldungen zufolge in Hemsbach im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle mobilen Blitzer am 03.04.2026 in Hemsbach, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg

Am 📍 Standort Carl-Benz-Straße, PLZ 69502 (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 03.04.2026 um 14:14 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 03.04.2026, 15:16 Uhr)

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Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.04.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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