Mobile Blitzer in Spremberg aktuell am Montag: Hier stehen am 10.08.2026 mobile Blitzer

Rasern in Spremberg drohen diesen Montag (10.08.2026) teils hohe Ordnungsgelder, denn es werden Radarkontrollen durchgeführt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders aufmerksam fahren sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Im Augenblick ist in Spremberg an einem Standort die Gefahr besonders hoch, in eine mobile Radarfalle zu fahren. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Brandenburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Spremberg gerechnet werden.

Die Blitzerstandorte in Spremberg, Kreis Spree-Neiße, Brandenburg am 10.08.2026

Geblitzt wird am 📍 Standort B97, PLZ 03130 in Cantdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 10.08.2026 um 05:29 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Stand: 10.08.2026, 08:46 Uhr)

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.08.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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