Blitzer in Wiehl aktuell am Montag: Hier wird heute, am 15.12.2025 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! In Wiehl kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 15.12.2025 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Wiehl ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Oberbergischer Kreis sind daher ohne Gewähr.
Alle Radarfallen am 15.12.2025 in Wiehl, Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird am 📍 Standort L336, PLZ 51674 in Altklef, Alperbrück, Wiehl. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.12.2025 um 17:12 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
(Stand von: 15.12.2025, 18:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.12.2025, 18:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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