Mobile Blitzer in Suhl aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 20.12.2025 vor Blitzern in Acht nehmen
Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer am heutigen 20.12.2025 mit hoher Geschwindigkeit auf Suhls Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Samstag die mobilen Blitzer versteckt sind und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Meldungen zufolge in Suhl auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine mobile Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Thüringen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Suhl gerechnet werden.
Suhl: Standorte für Blitzer am 20.12.2025 in der Region in Thüringen
Seit 20.12.2025 um 09:20 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Gehlberger Hauptstraße (PLZ 98528 in Gehlberg). Hier sind 20 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 20.12.2025, 10:45 Uhr)
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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.12.2025, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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