Blitzer in Hofgeismar aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 31.05.2026 Raser ins Visier

Im Umkreis von Hofgeismar müssen Verkehrsteilnehmer heute (Sonntag, 31.05.2026) aufmerksam sein, dass sie nicht zu viel auf dem Tacho haben. Wo es aktuell blitzt und was es sonst über mögliche Strafen zu wissen gibt, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

Erstellt von - Uhr

Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Geblitzt wird in Hofgeismar den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 31.05.2026, 12:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hofgeismar, Kreis Kassel: Aktuelle Standorte für Blitzer am 31.05.2026 in der Region in Hessen

📍 Auf der Brunnenstraße, PLZ 34369 (Tempolimit 80 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 31.05.2026 um 11:37 Uhr.

(Stand von: 31.05.2026, 12:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.05.2026, 12:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.