Blitzer in Geretsried aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 24.03.2026 Raser ins Visier
In Geretsried wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. Lesen Sie auf dieser Seite, was über die mobilen Blitzer in Geretsried am 24.03.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Meldungen zufolge in Geretsried auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Bad Tölz-Wolfratshausen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Geretsried gerechnet werden.
Geretsried, Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Aktuelle Radarfallen am 24.03.2026 in der Region in Bayern
Achtung 📍 auf der Böhmerwaldstraße (Postleitzahl 82538 in Gartenberg): Wie am 24.03.2026 um 11:37 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand: 24.03.2026, 14:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im März 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.03.2026, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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