Mobile Blitzer in Marktheidenfeld aktuell am Sonntag: Wo wird heute, am 01.02.2026 geblitzt?

Heute wird in Marktheidenfeld geblitzt. Wer am Sonntag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Erfahren Sie jetzt bei news.de, was über die mobilen Blitzer in Marktheidenfeld am 01.02.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Marktheidenfeld gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Marktheidenfeld kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarfallen am 01.02.2026 in Marktheidenfeld, Kreis Main-Spessart, Bayern

Geblitzt wird im 📍 Bereich B8, PLZ 97828 in Marktheidenfeld. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.02.2026 um 16:49 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

(Stand: 01.02.2026, 18:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.02.2026, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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