Mobile Blitzer in Zeven aktuell am Sonntag: Hier wird heute, am 31.05.2026 geblitzt
Vorsicht Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute (31.05.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Zevens Straßen unterwegs ist, dem könnte Post aus Flensburg drohen. Hier in diesem Artikel finden Sie alle mobilen Blitzer in Zeven am Sonntag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Zeven im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Zeven, Kreis Rotenburg (Wümme): Aktuelle Standorte für Blitzer am 31.05.2026 in der Region in Niedersachsen
Achtung im 📍 Bereich Tarmstedter Straße (Postleitzahl 27404 in Badenstedt): Wie am 31.05.2026 um 15:58 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 20 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 31.05.2026, 16:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempovergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.05.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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