Mobile Blitzer in Blieskastel aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 08.05.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Im Umkreis von Blieskastel müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Freitag (08.05.2026) auf der Hut sein, dass sie die erlaubte Geschwindigkeit einhalten. Wo derzeit mobile Blitzer aufgebaut sind und was es sonst über mögliche Strafen zu wissen gibt, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Blieskastel an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Saarpfalz-Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Blieskastel gerechnet werden.
Blieskastel, Saarpfalz-Kreis: Radarfallen am 08.05.2026 in der Region in Saarland
Achtung 📍 auf der Saar-Pfalz-Straße (Postleitzahl 66440 in Aßweiler): Wie am 08.05.2026 um 10:31 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 20 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 08.05.2026, 11:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.05.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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