Mobile Blitzer in Kelheim aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 31.03.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarfalle! In Kelheim kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 31.03.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Dienstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Kelheim an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 31.03.2026 die mobilen Blitzer in Kelheim, Bayern

Seit 31.03.2026 um 07:54 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich St2230 (PLZ 93309). Hier sind 60 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 31.03.2026, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Radarwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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