Mobile Blitzer in Lohne aktuell am Freitag: Wo am 19.12.2025 Radarkontrollen stattfinden
In Lohne wird heute geblitzt! An diesem Freitag müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Lohne am 19.12.2025 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie jetzt hier.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Lohne an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, in einen Blitzer zu fahren. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Niedersachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Lohne gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 19.12.2025 die mobilen Blitzer in Lohne, Kreis Vechta, Niedersachsen
Achtung 📍 auf der Landwehrstraße (Postleitzahl 49393 in Mühlenkamp): Wie am 19.12.2025 um 05:42 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Weiterhin steht ein Blitzer 📍 auf der Landwehrstraße, PLZ 49393 in Mühlenkamp. Der Standort wurde am 19.12.2025 um 05:04 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 19.12.2025, 07:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.12.2025, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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