Mobile Blitzer in Bischofswerda aktuell am Montag: Hier stehen am 24.08.2026 mobile Radarfallen
Im Straßenverkehr von Bischofswerda müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Montag, 24.08.2026) auf der Hut sein, dass sie nicht zu viel auf dem Tacho haben. Wo momentan ein Blitz vom Straßenrand droht und mit welchen Strafgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Bischofswerda an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Bautzen sind daher ohne Gewähr.
Alle Blitzer am 24.08.2026 in Bischofswerda, Kreis Bautzen, Sachsen
Am 📍 Standort Kamenzer Straße, PLZ 01877 in Pickau, Grüneck (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 24.08.2026 um 09:36 Uhr.
(Stand: 24.08.2026, 15:46 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im August 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im August 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.08.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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