Mobile Blitzer in Eisenberg aktuell am Sonntag: Fuß vom Gas! Blitzer am 05.04.2026

Mobile Blitzer in Eisenberg! Auch am heutigen Sonntag (05.04.2026) sind Radarfallen am Straßenrand aufgebaut und wollen Raser zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Eisenberg.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Eisenberg gerade an 3 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Ostallgäu bzw. Saale-Holzland-Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Eisenberg gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 05.04.2026 die mobilen Radarfallen in Eisenberg, Kreis Ostallgäu, Saale-Holzland-Kreis, Bayern, Thüringen

Seit 05.04.2026 um 15:29 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich OAL 2 (PLZ 87637 in Zell). Hier gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Aufgepasst desweiteren im 📍 Bereich Pröbstenerstraße (Postleitzahl 87637 in Speiden, Osterreuten): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 05.04.2026 um 14:28 Uhr und zusätzlich bestätigt am 05.04.2026, 14:44 Uhr.

Im 📍 Bereich A9, PLZ 07607 in Saasa, Donitzschkau (Tempolimit 120 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 05.04.2026 um 10:38 Uhr gemeldet.

(Stand: 05.04.2026, 15:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.04.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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