Blitzer in Velbert aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 06.05.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! Am 06.05.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Velbert unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können momentanen Infos zufolge in Velbert im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Mettmann. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Velbert gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 06.05.2026 die mobilen Radarkontrollen in Velbert, Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen
Vorsicht am 📍 Standort Am Rosenhügel (Postleitzahl 42553 in Neviges, Rosenhügel): Wie am 06.05.2026 um 17:55 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Daneben wird geblitzt am 📍 Standort Am Rosenhügel, PLZ 42553 in Neviges, Rosenhügel. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.05.2026 um 17:08 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 06.05.2026, 20:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.05.2026, 20:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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