Mobile Blitzer in Baunatal aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 12.08.2026
In Baunatal stehen am Mittwoch mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 12.08.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Baunatal.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Baunatal nach aktuellen Informationen gerade an 3 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 12.08.2026 in Baunatal, Kreis Kassel, Hessen
Seit 12.08.2026 um 11:25 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Wolfsburger Straße (PLZ 34225 in Kirchbauna). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Im 📍 Bereich L3311, PLZ 34225 in Altenbauna (Tempolimit 80 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 12.08.2026 um 10:47 Uhr gemeldet.
Achtung außerdem 📍 auf der Friedrich-Ebert-Allee (Postleitzahl 34225 in Altenritte auf Höhe Erich Kästner Schule): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 12.08.2026 um 10:23 Uhr und zusätzlich bestätigt am 12.08.2026, 11:48 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 12.08.2026, 12:17 Uhr)
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.08.2026, 12:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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