Mobile Blitzer in Riedlingen aktuell am Mittwoch: Wo am 12.08.2026 Radarfallen stehen
In Riedlingen stehen am Mittwoch mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 12.08.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Riedlingen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Riedlingen im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Riedlingen, Kreis Biberach: Blitzer-Standorte am 12.08.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Geblitzt wird 📍 auf der Neufraer Straße, PLZ 88499. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.08.2026 um 10:46 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 12.08.2026, 11:20 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempovergehen im August 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im August 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im August 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.08.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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