Mobile Blitzer in Gernsbach aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 05.03.2026 geblitzt

Am 05.03.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Diesen Donnerstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Gernsbach an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn es sind Radarkontrollen aufgebaut! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Gernsbach aufgelistet.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

In Gernsbach wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.03.2026, 10:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Blitzerstandorte in Gernsbach, Kreis Rastatt, Baden-Württemberg am 05.03.2026

📍 Auf der Igelbachstraße, PLZ 76593 in Kelterplatz (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 05.03.2026 um 06:10 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 05.03.2026, 10:16 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Blitzerwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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