Mobile Blitzer in Feuchtwangen aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 31.07.2026

Geblitzt werden kann teuer werden. Wer am heutigen 31.07.2026 mit zu hoher Geschwindigkeit auf Feuchtwangens Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Freitag und worauf Sie achten müssen.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Im Augenblick ist in Feuchtwangen an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Ansbach sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 31.07.2026 die Blitzer in Feuchtwangen, Kreis Ansbach, Bayern

Geblitzt wird am 📍 Standort St2419, PLZ 91555 in Ratzendorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 31.07.2026 um 06:34 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 31.07.2026, 11:21 Uhr)

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.07.2026, 11:21 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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