Blitzer in Sonthofen aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 15.04.2026 geblitzt
Am 15.04.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Diesen Mittwoch sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Sonthofen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! In diesem Artikel finden Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Sonthofen und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Infos zufolge in Sonthofen auf insgesamt 2 Straßen in eine mobile Radarfalle geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Sonthofen, Kreis Oberallgäu: Radarkontrollen am 15.04.2026 in der Region in Bayern
Geblitzt wird am 📍 Standort Zainschmiedeweg, PLZ 87527 in Berghofen. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.04.2026 um 17:47 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Daneben ist ein Blitzer 📍 auf der Illerstraße, PLZ 87527 in Rieden aufgebaut, Tempolimit hier: 40 km/h. Die Position ist seit 15.04.2026 um 15:15 Uhr bekannt.
(Stand: 15.04.2026, 19:19 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 19:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Elektroauto zuhause laden: Der richtige Stromanschluss für Ihre Wallbox
- Bei diesen Vergehen droht neben Geldstrafe auch der Führerscheinentzug!
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.