Blitzer in Leer aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 18.12.2025 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! Am 18.12.2025 kann es für Autofahrer in Leer kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Momentan ist in Leer an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu fahren. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.12.2025, 15:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarkontrollen in Leer, Niedersachsen am 18.12.2025

Seit 18.12.2025 um 09:58 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Logabirumer Straße (PLZ 26789 in Logabirum). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 18.12.2025, 15:18 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.12.2025, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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