Mobile Blitzer in Leer aktuell am Freitag: Hier stehen am 17.04.2026 mobile Radarfallen

"Fuß vom Gas" heißt es am 17.04.2026. Auch an diesem Freitag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Leer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Leer bequem in einer Übersicht.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Momentanen Informationen zufolge wird in Leer im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Niedersachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Leer gerechnet werden.

Leer: Aktuelle Blitzer-Standorte am 17.04.2026 in der Region in Niedersachsen

Vorsicht 📍 auf der Reimersstraße (Postleitzahl 26789 in Kernstadt Leer auf Höhe Hoheellernschule): Wie am 17.04.2026 um 10:28 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 17.04.2026, 12:20 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Die Regeln für Blitzerwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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