Blitzer in Waiblingen aktuell am Sonntag: Wo wird heute, am 19.04.2026 geblitzt?

Rasern in Waiblingen drohen diesen Sonntag (19.04.2026) teils hohe Bußgelder, denn es werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Fahrverhalten achten sollten, lesen Sie hier auf news.de.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Waiblingen an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rems-Murr-Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Waiblingen gerechnet werden.

Alle Blitzer am 19.04.2026 in Waiblingen, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg

Vorsicht am 📍 Standort B29 (Postleitzahl 71332 in Beinstein): Wie am 19.04.2026 um 08:10 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 100 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 19.04.2026, 15:16 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.04.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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