Mobile Blitzer in Karben aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 24.09.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarkontrolle! Am 24.09.2026 kann es für Autofahrer in Karben kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Karben gerade an 2 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Karben, Wetteraukreis, Hessen am 24.09.2026
Vorsicht am 📍 Standort B521 (Postleitzahl 61184 in Rendel, Scharmühle): Wie am 24.09.2026 um 09:39 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 80 km/h-Zone.
Seit 24.09.2026 um 07:35 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Frankfurter Straße (PLZ 61184 in Kloppenheim) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
(Stand: 24.09.2026, 11:20 Uhr)
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im September 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im September 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im September 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.09.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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