Blitzer in Lage aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 28.04.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! In Lage kann es für Verkehrsteilnehmer am 28.04.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Lage sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 28.04.2026, 12:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Radarfallen am 28.04.2026 in Lage, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen
📍 Auf der Bielefelder Straße, PLZ 32791 in Kachtenhausen (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 28.04.2026 um 12:12 Uhr.
Auch steht ein Blitzer im 📍 Bereich Bielefelder Straße, PLZ 32791 in Kachtenhausen. Der Standort wurde am 28.04.2026 um 10:48 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Stand von: 28.04.2026, 12:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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