Blitzer in Delitzsch aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 26.09.2026 Raser ins Visier
In Delitzsch wird heute geblitzt! An diesem Samstag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Delitzsch am 26.09.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Delitzsch an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Radarfallen am 26.09.2026 in Delitzsch, Kreis Nordsachsen, Sachsen
Im 📍 Bereich Bitterfelder Straße, PLZ 04509 (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.09.2026 um 07:30 Uhr.
(Stand von: 26.09.2026, 08:45 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im September 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im September 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im September 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.09.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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