Blitzer in Radevormwald aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 16.04.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! Am 16.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Radevormwald kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Momentan ist in Radevormwald an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Führerscheinentzug verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Radevormwald gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Radevormwald, Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen am 16.04.2026

Achtung 📍 auf der Wuppertalstraße (Postleitzahl 42477 in Radevormwald): Wie am 16.04.2026 um 15:33 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.

Außerdem steht ein Blitzer am 📍 Standort Wuppertalstraße, PLZ 42477 in Dahlerau, Keilbeck, Radevormwald. Der Standort wurde am 16.04.2026 um 13:58 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.

(Stand: 16.04.2026, 16:16 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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