Blitzer in Herzogenaurach aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 17.12.2025 mobile Blitzer

Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. Geblitzt am heutigen Mittwoch, 17.12.2025 auch in Herzogenaurach. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

In Herzogenaurach steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 17.12.2025, 10:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle Radarfallen am 17.12.2025 in Herzogenaurach, Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern

Aufgepasst am 📍 Standort Nankendorfer Straße (Postleitzahl 91074 in Welkenbach): Wie am 17.12.2025 um 10:03 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 17.12.2025, 10:47 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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