Mobile Blitzer in Schorndorf aktuell am Montag: Hier stehen am 27.07.2026 mobile Blitzer

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. Geblitzt am heutigen Montag (27.07.2026) auch in Schorndorf. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Messstellen der mobilen Blitzer.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Schorndorf an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Schorndorf kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Schorndorf, Rems-Murr-Kreis: Aktuelle Radarkontrollen am 27.07.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Seit 27.07.2026 um 07:32 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Burgstraße (PLZ 73614). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 27.07.2026, 11:19 Uhr)

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Blitzerwarner

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.07.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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