Mobile Blitzer in Oberasbach aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 26.08.2026
Achtung, Radarfalle! In Oberasbach kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 26.08.2026 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Oberasbach an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarfallen in Oberasbach, Kreis Fürth, Bayern am 26.08.2026
📍 Auf der Rothenburger Straße, PLZ 90522 in Altenberg auf Höhe Kreisbauhof Fürth (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.08.2026 um 09:47 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 26.08.2026, 11:45 Uhr)
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im August 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im August 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort ist festgelegt: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.08.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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