Mobile Blitzer in Beverungen aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 25.06.2026
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 25.06.2026. Diesen Donnerstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Beverungen an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn sonst könnte es teuer werden! In diesem Artikel finden Sie alle aktuellen Blitzerpositionen in Beverungen und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Beverungen gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Beverungen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Beverungen, Kreis Höxter, Nordrhein-Westfalen am 25.06.2026
📍 Auf der Hersteller Straße, PLZ 37688 in Beverungen (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 25.06.2026 um 11:35 Uhr.
(Stand: 25.06.2026, 12:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.06.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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