Mobile Blitzer in Sassenberg aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 04.04.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! In Sassenberg kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 04.04.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Samstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Sassenberg auf insgesamt 2 Straßen in einen Blitzer tappen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Warendorf sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarfallen in Sassenberg, Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen am 04.04.2026

Seit 04.04.2026 um 15:55 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Ravensberger Straße (PLZ 48336 in Sassenberg). Hier gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Vorsicht weiterhin am 📍 Standort Versmolder Straße (Postleitzahl 48336 in Sassenberg): Hier blitzt es in einer 60 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 04.04.2026 um 14:10 Uhr und zusätzlich bestätigt am 04.04.2026, 15:57 Uhr.

(Stand von: 04.04.2026, 16:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.04.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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