Mobile Blitzer in Rottweil aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Blitzer am 15.07.2026
Heute wird in Rottweil die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Mittwoch unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. was Sie über die mobilen Blitzer in Rottweil am 15.07.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentan ist in Rottweil an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 15.07.2026, 15:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Rottweil: Aktuelle Radarkontrollen am 15.07.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Vorsicht am 📍 Standort Schömberger Straße (Postleitzahl 78628 in Zepfenhan): Wie am 15.07.2026 um 14:52 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 80 km/h-Zone.
(Stand: 15.07.2026, 15:17 Uhr)
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempovergehen im Juli 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Juli 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juli 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.07.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Für immer weg: Wann droht der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis?
- E-Auto-Ladestation zuhause: Die wichtigsten Voraussetzungen für eine sichere Wallbox-Installation
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.