Mobile Blitzer in Oranienburg aktuell am Montag: Wo wird heute, am 22.12.2025 geblitzt?
"Fuß vom Gas" heißt es am 22.12.2025. An diesem Montag sollten sich alle Autofahrer in Oranienburg an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn sonst könnte es teuer werden! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Oranienburg im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Oranienburg an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Führerscheinentzug verordnet zu bekommen, wenn man nicht auf den Tacho achtet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Oberhavel sind daher ohne Gewähr.
Alle Radarkontrollen am 22.12.2025 in Oranienburg, Kreis Oberhavel, Brandenburg
Geblitzt wird am 📍 Standort Wandlitzer Chaussee, PLZ 16515 in Wensickendorf, Siedlung am Rahmer See. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.12.2025 um 16:25 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 22.12.2025, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Dezember 2025
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.12.2025, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Sepsis: Symptome, Warnzeichen und Co. - das muss man über Blutvergiftungen wissen
- Lappen weg! Wann kann es zum Verlust des Führerscheins kommen?
bud/roj/news.de
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