Blitzer in Templin aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 19.12.2025

In Templin stehen am Freitag mobile Radarkontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 19.12.2025 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Templin.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

Geblitzt wird in Templin den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Brandenburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Templin gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 19.12.2025 die Radarfallen in Templin, Kreis Uckermark, Brandenburg

📍 Auf der Seestraße, PLZ 17268 (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 19.12.2025 um 06:49 Uhr.

(Stand von: 19.12.2025, 07:46 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.12.2025, 07:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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