Blitzer in Templin aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 30.06.2026
Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 30.06.2026 zu schnell auf Templins Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Bußgelder und sogar temporär Fahrverbot. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Templin an diesem Dienstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Templin nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 30.06.2026 die mobilen Blitzer in Templin, Kreis Uckermark, Brandenburg
Geblitzt wird 📍 auf der Golliner Straße, PLZ 17268 in Vietmannsdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.06.2026 um 08:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
Außerdem wird geblitzt 📍 auf der Prenzlauer Allee, PLZ 17268. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.06.2026 um 07:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 30.06.2026, 08:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
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- Bußgelder für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.06.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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