Mobile Blitzer in Pfullingen aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 05.03.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Achtung, Radarfalle! In Pfullingen kann es für Autofahrer am 05.03.2026 unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

In Pfullingen wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Pfullingen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarfallen am 05.03.2026 in Pfullingen, Kreis Reutlingen, Baden-Württemberg

Seit 05.03.2026 um 08:25 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich K672 (PLZ 72793). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 05.03.2026, 10:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 10:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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