Blitzer in Springe aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 07.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Wer am heutigen Mittwoch in Springe seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 07.01.2026 werden von der Polizei wieder mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Springe.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Springe im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Region Hannover. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Springe gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 07.01.2026 die mobilen Blitzer in Springe, Kreis Region Hannover, Niedersachsen
Geblitzt wird am 📍 Standort Springer Straße, PLZ 31832 in Eldagsen. Gemeldet wurde der Blitzer am 07.01.2026 um 15:02 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Auch ist ein Blitzer am 📍 Standort L461, PLZ 31832 in Springe aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 07.01.2026 um 13:16 Uhr bekannt.
(Stand von: 07.01.2026, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
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Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.01.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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