Blitzer in Marl aktuell am Dienstag: Wo am 03.03.2026 Radarfallen stehen
Heute wird in Marl geblitzt. Wer am Dienstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Auf welchen Straßen in Marl am 03.03.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie jetzt bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Marl an insgesamt 3 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.03.2026, 11:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Marl, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen am 03.03.2026
Seit 03.03.2026 um 09:55 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Breite Straße (PLZ 45768 in Alt-Marl). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Dazu wird geblitzt am 📍 Standort Heyerhoffstraße, PLZ 45770 in Drewer-Nord. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.03.2026 um 09:23 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
📍 Auf dem Lipper Weg, PLZ 45772 in Drewer-Nord (Tempolimit 30 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 03.03.2026 um 07:49 Uhr gemeldet.
(Letzte Aktualisierung: 03.03.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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