Blitzer in Plauen aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 13.07.2026

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer heute, am 13.07.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Plauens Straßen unterwegs ist, nimmt ein Blitzerfoto in Kauf. Hier auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Plauen am Montag im Überblick.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Plauen an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Vogtlandkreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Plauen gerechnet werden.

Die Blitzerstandorte in Plauen, Vogtlandkreis, Sachsen am 13.07.2026

Geblitzt wird 📍 auf der Kopernikusstraße, PLZ 08523 in Siedlung Neundorf auf Höhe Katholisches Seniorenzentrum St. Elisabeth. Gemeldet wurde der Blitzer am 13.07.2026 um 17:43 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand: 13.07.2026, 19:46 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.07.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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