Blitzer in Pohlheim aktuell am Freitag: Wo am 29.05.2026 Radarkontrollen stattfinden
Am 29.05.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Diesen Freitag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Pohlheim an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn sonst könnte es teuer werden! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Pohlheim im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Pohlheim wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Hessen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Pohlheim gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Pohlheim, Kreis Gießen, Hessen am 29.05.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich Steinbacher Straße, PLZ 35415 in Garbenteich. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.05.2026 um 10:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 29.05.2026, 11:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Laut StVO sind in Deutschland Geräte mit Blitzerwarnung in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind daher strikt untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt angepasstes Fahren] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.05.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Für immer weg: Wann droht der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis?
- Strom- und Heizkosten schlau senken: Diese Tricks machen Sie zum Energie-Sparfuchs
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.