Blitzer in Oschersleben aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 16.04.2026 geblitzt?

Achtung, Radarfalle! In Oschersleben kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 16.04.2026 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Infos zufolge in Oschersleben auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 16.04.2026 die mobilen Radarkontrollen in Oschersleben, Kreis Börde, Sachsen-Anhalt

Achtung am 📍 Standort Breitscheidstraße (Postleitzahl 39387 in Oschersleben): Wie am 16.04.2026 um 15:03 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 16.04.2026, 16:47 Uhr)

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Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 16:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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