Blitzer in Quedlinburg aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 28.05.2026 mobile Radarfallen

Am 28.05.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". An diesem Donnerstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Quedlinburg an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es könnte blitzen! Hier auf news.de finden Sie alle aktuellen Blitzerpositionen in Quedlinburg und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können derzeitigen Infos zufolge in Quedlinburg im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Quedlinburg, Kreis Harz: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 28.05.2026 in der Region in Sachsen-Anhalt

Am 📍 Standort L85, PLZ 06484 in Quedlinburg (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 28.05.2026 um 15:05 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 28.05.2026, 16:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Die Regeln für Blitzerwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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